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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 140/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13964
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 140/13 (https://dejure.org/2016,13964)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.05.2016 - L 3 U 140/13 (https://dejure.org/2016,13964)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - L 3 U 140/13 (https://dejure.org/2016,13964)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X; § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII
    Anerkennung von Unfallfolgen; Blasenentleerungsstörungen als Unfallfolge; Ursachenzusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsstörung; Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit; Keine Anerkennung einer neurogenen Blasenentleerungsstörung als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Unfallfolgen; Blasenentleerungsstörungen als Unfallfolge; Ursachenzusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsstörung; Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit; Keine Anerkennung einer neurogenen Blasenentleerungsstörung als ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall mit Oberarmprellung - später Blasenentleerungsstörung - keine Schädel-Hirn-Verletzung als mögliche Ursache - keine "spinale Reflexblase" oder "denervierte autonome Blase" - isolierte Blasenentleerungsstörungen ohne neurologische Symptome als Ausnahmefall - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anerkennung einer neurogenen Blasenentleerungsstörung als Gesundheitsstörung als Folge einer Beckenprellung nach einem Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Keine Anerkennung einer neurogenen Blasenentleerungsstörung als Gesundheitsstörung als Folge einer Beckenprellung nach einem Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 140/13
    Insoweit gilt im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden müssen ( Bundessozialgericht SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN ).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 140/13
    Die Kausalitätsbeurteilung hat auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen ( BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 10 U 1507/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 140/13
    Die Vorschrift ist auch Rechtsgrundlage für die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, mit dem lediglich die Anerkennung eines Versicherungsfalls oder von Folgen des Versicherungsfalls abgelehnt worden ist, ohne dass zugleich über Sozialleistungsansprüche entschieden worden wäre ( vgl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2014 - L 10 U 1507/12, juris; Senatsurteil vom 13. Mai 2015 - L 3 U 58/11 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2015 - L 3 U 58/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 140/13
    Die Vorschrift ist auch Rechtsgrundlage für die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, mit dem lediglich die Anerkennung eines Versicherungsfalls oder von Folgen des Versicherungsfalls abgelehnt worden ist, ohne dass zugleich über Sozialleistungsansprüche entschieden worden wäre ( vgl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2014 - L 10 U 1507/12, juris; Senatsurteil vom 13. Mai 2015 - L 3 U 58/11 ).
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